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Samstag, Februar 03, 2007

Lichthupe und Martinshorn

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man sinnlos Benzin verschwenden und viel zu schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Träumer Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur...

Drängeln? Lichthupe? Bloß nicht!! Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift!

250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Besser ist: gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment:

50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!


Noch mehr sparen?Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont,schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Geiz ist geil! Das muß doch noch billiger gehen?! Na klar, nur die Harten komm' in Garten...
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir Deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart, keine Punkte, keine Fahrverbot !!!

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... sagte auch mein Rechtprofessor!

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